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Bundeskartellamt prüft Googles Umgang mit Karten-Konkurrenz

Google bietet über die Google Maps Plattform unter anderem die Möglichkeit, seine Karten etwa in Websites und Apps einzubinden. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Armin Weigel/dpa)
Baut Google seine Machtstellung aus? Das Bundeskartellamt prüft, ob Google die Kombination seiner Kartendienste mit Kartendiensten Dritter einschränkt. Der Konzern reagiert auf die Untersuchungen.

Das Bundeskartellamt nimmt bei Google jetzt auch den Kartendienst ins Visier.

Man gehe «Hinweisen nach, wonach Google die Kombination seiner Kartendienste mit Kartendiensten Dritter einschränkt», teilte die Behörde am Dienstag mit. Gemeint ist etwa die Möglichkeit, Standortdaten, die Suchfunktion oder die Straßenansichten von Google Street View in nicht vom Internet-Konzern stammende Karten einzubinden. Das Kartellamt werde nun prüfen, ob Google «seine Machtstellung bei bestimmten Kartendiensten» durch die Praxis ausbauen könne.

Karten in Websiten und Apps einbinden

Der Konzern bietet über die Google Maps Plattform unter anderem die Möglichkeit, seine Karten etwa in Websites und Apps einzubinden. Das Kartellamt will auch die Lizenzbedingungen für die Einbindung von Google-Karten in die Infotainment-Systeme von Autos überprüfen.

Google entgegnete, Entwickler und Unternehmen entschieden sich «aus einer Vielzahl an Optionen» für die Plattform. «Sie können neben der Google Maps Plattform auch andere Kartendienste nutzen – und viele tun dies auch.» Google arbeite stets mit Regulierungsbehörden zusammen und beantworte gern alle Fragen.

Die Untersuchung stützt sich auf erweiterte Befugnisse des Kartellamts bei Unternehmen mit «überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb». Die Behörde zählt Google sei Ende vergangenen Jahres dazu. Sie prüft beim Internet-Konzern bereits die Konditionen zur Datenverarbeitung und das Nachrichtenangebot Google News Showcase.

Marktübergreifende Wettbewerbs-Bedeutung

Nach den seit Anfang 2021 geltenden neuen Möglichkeiten zum Vorgehen gegen Unternehmen mit marktübergreifender Wettbewerbs-Bedeutung leitete das Kartellamt auch Untersuchungen zum Facebook-Konzern Meta, Amazon und Apple. Meta fällt nach Einschätzung der Behörde auch unter die Definition, wie sie Anfang Mai mitteilte. Bei Apple und Amazon läuft diese Prüfung noch. Vergangene Woche leitete das Kartellamt aber bereits ein Verfahren gegen Apple im Zusammenhang mit neuen Funktionen zum Schutz der Privatsphäre ein, bei der die Nutzer verhindern können, dass Entwickler ihre Aktivitäten quer über verschiedene Apps und Websites nachverfolgen können. Die Behörde will prüfen, ob Apple sich damit Vorteile verschaffen könnte.