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Kindesmissbrauch: Faeser für Sicherung von IP-Adressen

Hält die Erfassung von IP-Adressen für die Verfolgung von Kindesmissbrauch im Netz für geboten: Innenministerin Nancy Faeser (SPD). (Urheber/Quelle/Verbreiter: Bernd von Jutrczenka/dpa)
Mehr als verdoppelt hat sich die Zahl der erfassten Fälle von Kindesmissbrauch im Netz laut jüngster Kriminalstatistik. Für die Verfolgung seien die IP-Adressen dringend nötig, meint die Innenministerin.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat sich für die Sicherung der IP-Adressen von Computern ausgesprochen, um den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet besser verfolgen zu können.

«Ich glaube, dass man die IP-Adressen braucht», sagte die SPD-Politikerin am Mittwoch im Deutschlandfunk. «Es geht weniger um die Vorratsdatenspeicherung als Ganzes. Es geht darum, wie können wir die IP-Adressen möglichst sichern, so dass wir in diesen Fällen Zugriff haben und die Täter auch ermitteln können.»

Eine deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung liegt wegen eines anhaltenden Rechtsstreits seit 2017 auf Eis. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss darüber noch entscheiden. «Das werden wir abwarten und dann rechtsstaatlich umsetzen», sagte Faeser.

Über das Thema reden auch die Justizminister von Bund und Ländern bei ihrer Tagung in Hohenschwangau in Bayern an diesem Mittwoch.

Ampel setzt auf «Quick-Freeze»

Die Ampel-Koalition will anstelle der Vorratsdatenspeicherung auf das sogenannte «Quick-Freeze»-Verfahren setzen. Dabei werden Internetprovider erst bei einem Anfangsverdacht aufgefordert, Daten zu einzelnen Teilnehmern für einen bestimmten Zeitraum zu speichern. Der EuGH hat in einem anderen Verfahren festgehalten, dass er dies zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit für rechtens hält.

Die Polizei hat im vergangenen Jahr in Deutschland deutlich mehr Missbrauchsdarstellungen an Kindern erfasst als 2020. Mehr als 39.000 Fälle wurden den Behörden 2021 bekannt, wie aus einer am Montag vorgestellten Sonderauswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik hervorgeht. Das entspricht einem Anstieg um 108,8 Prozent der Fälle von Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung von Darstellungen sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen.